Lehre

Es gibt zwei Möglichkeiten, mit einer Ausbildung in den Malerberuf einzusteigen:

Berufslehre EFZ (3 Jahre)

Die dreijährige Berufslehre EFZ vermittelt die zur Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen. Die praktische Ausbildung erfolgt im Ausbildungsbetrieb und in überbetrieblichen Kursen. Die schulische Ausbildung (Branchenkenntnisse und Allgemeinbildung) erfolgt während einem Tag pro Woche an der Berufsschule. Absolventinnen und Absolventen erhalten nach dem erfolgreichen Absolvieren des Qualifikationsverfahrens (QV, früher Lehrabschlussprüfung) einen eidgenössischen Fähigkeitsausweis und sind berechtigt, den Titel «Maler/in EFZ», zu verwenden. EFZ ist ein gesamtschweizerisch gültiger Titel und wird vom Bund anerkannt.

Verordnung Maler/in EFZ

Berufliche Grundbildung EBA (2 Jahre)

Die zweijährige berufliche Grundbildung führt ebenfalls zu einem anerkannten Abschluss, dem eidgenössischen Berufsattest EBA. Sie richtet sich hauptsächlich an Personen mit schulischen Schwierigkeiten. Die Praxis wird in einem Lehrbetrieb und die Theorie an einem Tag pro Woche an der Berufsfachschule vermittelt. Dabei erhalten die Schülerinnen und Schüler eine angemessene Betreuung. Absolventinnen und Absolventen erhalten nach dem erfolgreichen Absolvieren des Qualifikationsverfahrens (QV, früher Lehrabschlussprüfung) einen eidgenössischen Attest und sind berechtigt, den Titel «Maler/in EBA», zu verwenden. EBA ist ein gesamtschweizerisch gültiger Titel und wird vom Bund anerkannt.

Verordnung Maler/in EBA

Elemente der Ausbildung

Die Lernenden verbringen die meiste Zeit mit praktischen Arbeiten in Ihren Lehrbetrieben.  Sie lernen und üben dort alles was es dafür braucht, um nach der Ausbildung als Maler/in tätig zu sein. Die einzelnen Ausbildungselemente sind im Bildungsplan festgehalten.

Zusätzlich besuchen die Lernenden überbetriebliche Kurse, in denen grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden. ÜKs werden vom MMV BS angeboten und finden im eigenen Ausbildungszentrum statt.

Als drittes Element der Ausbildung besuchen die Lernenden an einem Tag pro Woche die Berufsschule. Dort werden theoretische Berufskenntnisse wie «Planen, Vorbereiten und rapportieren der Arbeit», «Vorbehandeln und Beschichten von Untergründen» oder «Dekorieren und Gestalten» vermittelt und zudem Allgemeinwissen, mit den Fächern «Gesellschaft», «Sprache / Kommunikation» und «Sport», vermittelt.

Wer eine Ausbildung als Maler/in absolvieren will, muss sich einen Ausbildungsbetrieb suchen und mit diesem einen Lehrvertrag abschliessen. Der Lehrvertrag muss von der zuständigen Lehraufsicht genehmigt werden.

Arbeitszeit und Ausbildungsgehalt

Die regelmässige wöchentliche Arbeitszeit für Lernende beträgt 40 Stunden. Die Ausbildungsentschädigung ist im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) festgelegt. Sie beträgt

im 1. Ausbildungsjahr: CHF 600.00
im 2. Ausbildungsjahr: CHF 800.00
im 3. Ausbildungsjahr: CHF 1‘200.00

Mit entsprechendem Abschluss beträgt das Einstiegsgehalt CHF 4’075.00.
(Stand Gesamtarbeitsvertrag 2016–2019 vom 1. Juni 2016)